Deutsches Reich, Dienstag, 06. Februar 1900
Inland Deutsches Reich Berlin - “Lex Heinze” vom Reichstag angenommen In    Berlin    nahm    der    Deutsche    Reichstag    nach    lebhafter    Debatte    den Arbeitge ber-   und   Kunstparagraphen   die   ”Lex   Heinze“   an.   Die   ”Lex   Heinze“ war   ein   Gesetz   zur   Änderung   des   Reichsstrafgesetzbuches,   mit   dem   in Deutsch land   die   öffentliche   Darstellung   ”unsittlicher“   Handlungen   in   Kunst - werken,   Literatur   und   Theateraufführungen   zensiert   sowie   der   Straftatbe - stand der Zuhälterei eingeführt wurde. Zur Geschichte der “Lex Heinze” 1891   wurde   in   Berlin   ein   Ehepaar   aus   dem   Rotlichtmilieu   wegen   Mordes angeklagt.   Der   Töpfer   Gotthilf   Heinze   und   seine   Frau   Anna,   eine   Prostitu - ierte,   sollen   über   mehrere   Tage   ein   Mädchen   festgehalten,   sexuell   miss - braucht   und   schließlich   getötet   haben.   Während   des   Prozeßes   hatte   sich herausgestellt,   daß   Heinze   nicht   regelmäßig   in   seinem   Beruf   arbeitete,   son - dern   von   den   Einkünften   seiner   Frau   lebte.   Der   Öffentlichkeit   wurde   klar: Das    Prostitutionsgeschäft    blühte.    Vor    allem    der    Kaiser    war    entsetzt.    Er brachte   eine   Gesetzesinitiative   auf   den   Weg   und   forderte,   daß   Zuhälter strafrechtlich   belangt   werden   sollten.   Der   Gesetzentwurf,   der   bald   nur   noch "Lex Heinze" hieß, umfaßte drei Paragraphen: Durch    den    "Kunst-    und    Schaufensterpara - graphen"    soll    die    Verbreitung    von    Bildern    oder Schriften   "...   welche,   ohne   unzüchtig   zu   sein,   das Schamgefühl    gröblich    verletzen    ..."     unterbunden werden.   Gemeint   sind   alle   Arten   von   Bildern   und Schriften   -   auch   Kunstwerke,   die   nicht   in   unzüchti - ger   Absicht   entstanden   sind,   aber   so   interpretiert werden    können.    Bilder    von    Peter    Paul    Rubens   etwa oder die Venus von Sandro Botticelli . Der    "Arbeiterparagraph"    drohte    jenen    mit Strafe,   die   Frauen   "...   zur   Duldung   oder   Verübung
unzüchtiger     Handlungen     bestimmen     ..." ,     also Kupplern oder Zuhältern. Der   "Theaterparagraph"   sah   für   denjenigen Gefängnis   vor,   ”...   der   öffentlich   theatralische   Vor - stellungen,   Singspiele,   Gesangs-   oder   deklamato ri - sche    Vorträge,    Schaustellungen    von    Personen oder   ähnliche Aufführun gen   veranstaltet   oder   leitet, welche    durch    gröbliche    Verletzung    des    Scham- und   Sittlichkeitsgefühls   Ärgernis   zu   erregen   geeig - net sind ...“ . Kunst   soll   erheben   und   nicht   in   den   "Rinn - stein" niedersteigen, wie der Kaiser es ausdrückte. Berlin - Vortrag in der DMG Auf   einer   Sitzung   des   Berliner   Zweigvereins   der Deutschen   Meteorologischen   Gesellschaft   (DMG) hielt   der   Meteorologe   Reinhard   Joachim   Süring   einen   Vortrag   über   ”Beobachtungen   von   Haufen - wolken bei starkem Winde“.
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1900 Februar
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Rubens, Peter Paul 1577 - 1640
Rubens, Peter Paul (* 28. Juni 1577 in Siegen † 30. Mai 1640 in Antwerpen).
Botticelli, Sandro 1445 - 1510
Botticelli, Sandro (* 01. März 1445 in Florenz † 17. Mai 1510 in Florenz).
Süring, Reinhard Joachim 1866 - 1950
Süring, Reinhard Joachim (* 15. Mai 1866 in Hamburg † 29. Dezember 1950 in Potsdam).