Deutsches Reich,
Dienstag,
21. August 1900
Inland
Deutsches Reich
Schloß Wilhelmshöhe, Kassel - Neue Verordnung des Kaisers
Eine
neue
Verordnung,
betreffend
Zeigen
der
Nationalflagge
durch
Kauffahrteischiffe,
wurde
durch den deutschen Kaisers
Wilhelm II.
erlassen:
“Wir
Wilhelm,
von
Gottes
Gnaden
Deutscher
Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen
auf
Grund
des
§.
22
des
Geset
-
zes,
betreffend
Flaggenrecht
der
Kauffahrteischiffe,
vom
22.
Juni
1899
(Reichs-Gesetzbl.
S.
319)
im
Namen des Reichs, was folgt:
§. 1.
Deutsche
Kauffahrteischiffe
haben
die
Reichsflagge
zu zeigen:
a)
beim
Begegnen
mit
einem
Schiffe
Meiner
Marine,
welches
sie
Reichskriegsflagge gesetzt hat,
b)
beim
Passiren
einer
deutschen
Küstenbefestigung,
auf
welcher
die
Kriegsflagge
weht,
wenn
das
Passiren
innerhalb
drei
Seemeilen
vom
Strande beim tiefsten Ebbestand ab gerechnet erfolgt,
c) beim Einlaufen in einen deutschen Hafen.
§. 2.
Fremde
Kauffahrteischiffe
haben
in
den
Fällen
des
§.
1b
und
c
ihre
Natio
-
nalflagge
zu
zeigen,
ingleichen
beim
Begegnen
mit
einem
Schiffe
Meiner
Marine,
welches
die
Reichskriegsflagge
gesetzt
hat,
wenn
die
Begegnung
innerhalb der im §. 1b bezeichneten Grenze erfolgt.
§. 3.
Die
Kommandanten
Meiner
Schiffe
haben
die
Befolgung
der
Vorschriften
über
die
Flaggenführung
durch
die
Kauffahrteischiffe
zu
überwachen.
Sie
sind daher berechtigt
a)
in
den
Fällen
der
§§.
1,
2
das
Zeigen
der
Flagge
erforderlichen
Falles zu erzwingen,
b)
den
Kauffahrteischiffen
solche
als
Nationalflagge
geführte
Flag
-
gen,
welche
den
bestehenden
Vorschriften
nicht
entsprechen,
und
solche
von
ihnen
geführte
Wimpel,
welche
dem
Wimpel
der
Kriegsmarine
ähnlich
sind,
wegzunehmen,
auch
die
unbefugte
Führung
der
Reichsflagge
zu
ver
-
hindern.
§. 4.
Die
Verpflichtung
der
Hafenpolizeibehörden
zum
Einschreiten
bei
Nichtbefolgung
der
in
den
§§.
1
und
2
gegebenen
Vorschriften
wird
durch
die
Bestimmung des §. 3 nicht berührt.
Urkundlich
unter
Unserer
Höchsteigenhändigen
Unterschrift
und
beigedrucktem
Kaiserlichen
Insie
-
gel.
Gegeben Schloß Wilhelmshöhe, den 21. August
1900.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe.“
(Quelle: Reichsgesetzblatt Band 1900, Nr. 39, Seite 807.)
Stettin - Generalversammlung eröffnet
Über
200
Delegierte
des
Zentralverbandes
deutscher
Kaufleute
und
Gewer
-
betreibende
kamen
aus
allen
Teilen
des
Deutschen
Reiches
zu
einer
Generalversammlung in Stettin zusammen.
21. 08. 1900
PDF-Dokument:
“Verordnung, betref-
fend Zeigen der Nati-
onalflagge durch
Kauffahrteischiffe vom
21. August 1900.”
Inhalt
Inland
Seite 01
Ausland
Seite 02
Wilhelm II., Friedrich
Wilhelm Viktor ...
1859 - 1941
Deutsches Reich/Bulgarien
Schloß Wilhelmshöhe, Kassel - Besuch aus Bulgarien
Hoher
Besuch
aus
Bulgarien
wurde
auf
Schloß
Wilhelmshöhe
bei
Kassel
empfangen.
Fürst
Ferdi
-
nand
I.
von
Bulgarien
gab
sich
beim
deutschen
Kaiser
Wilhelm II.
die Ehre.
Ausland
Vatikan
Rom - Papst fordert zum Widerstand auf
In
einem
Schreiben
forderte
Papst
Leo
XIII.
die
Katholiken
auf,
über
die
Ausbreitung
des
Protes
-
tantismus
eifriger
für
die
"unersetzlichen
Güter
einzutreten,
welche
die
Kirche
über
Rom,
Italien
und
die
ganze
Welt
verteilt
hat,
und
mit
aller
Macht
Einigkeit
und
Hartnäckigkeit
dem
Verderben
Wider
-
stand zu leisten".
Deutsches Reich,
Dienstag,
21. August 1900
Seite
2
Ferdinand I. von
Bulgarien
1861 - 1948
Leo XIII. - Vincenzo
Gioacchino Pecci
1810 - 1903