In dieser Aufstellung sind momentan
aufgelistet:
211 deutsche militärische Linien und Stellungen.
Ausgebaute
Stellungen,
Linien,
Riegel,
Wälle,
Festungen
und
dergleichen
dienten
zumeist
zur
Verteidigung
von
bestimmten
Gebieten
und
Geländeab
-
schnitten
sowie
zur
Abwehr
angreifender
feindlicher
Truppen;
eher
selten
wurden
ausgebaute
Stellungen
zum
Beispiel
als
Ausgangsbasis
für
Angriffs-
unternehmungen verwendet - diese waren zumeist weniger befestigt.
Noch
bis
zum
Beginn
des
20.
Jahrhunderts
wurde
als
“Stellung”
ein
Gebiet
bezeichnet,
welches
für
einen
Kampf
gegen
die
Fußtruppen,
die
Rei-
terei
und
die
Artillerie
des
Feindes
als
geeignet
galt
und
dementsprechend
ausgesucht
worden
war.
Mit
der
bis
zum
1.
Weltkrieg
gesteigerten
Feuerkraft
und
-wirkung
wurde
der
Zweck
der
“Stellung”
im
eigentlichen
Sinne
weitest
-
gehend
überdacht
und
ein
gleichzeitiger
mehr
oder
weniger
fester
Ausbau
der
“Stellung”
dahingehend
verlangt,
um
mit
schwächeren
Kräften
einen
überlegenen
Gegner
leichter
abwehren
oder
zumindest
aufhalten
zu
können.
Mit
einem
gezielten
Ausbau
der
“Stellung”,
und
der
damit
gewonnenen
Ver
-
stärkung
des
Geländes,
sollte
eine
Erhöhung
und
die
Erhaltung
der
eigenen
Gefechtskraft,
wie
auch
die
Verminderung
der
gegnerischen
Waffenwirkung
erreicht werden.
In
der
Dienstvorschrift
“D.
V.
E.
275
Feld-Pionierdienst
aller
Waffen,
Entwurf vom 12. Dezember 1911” wurde unter anderem erläutert:
“Feldbefestigung.
Allgemeine Grundsätze.
210.
Feldbefestigungen
erleichtern
es,
mit
schwächeren
Kräften
einem
überlegenen
Gegner
standzuhalten,
um
an
anderer
Stelle
mit
desto
stärkeren
Kräften
angreifen
zu
können,
um
Zeit
zu
gewinnen
oder
einen
wichtigen
Ortsbesitz
zu
behaupten.
Sie
ermöglichen,
daß
im
Angriff
Erreichte
festzuhal
-
ten,
Ausgangsstellungen
für
den
weiteren
Angriff
zu
gewinnen
und
sich
über
deckungsloses
Gelände
heran
-
zuarbeiten.
Auch
können
Feldbefestigun
-
gen
zur
Täuschung
des
Gegners
ver
-
wendet werden.
Über
diese
Zwecke
hinaus
dür
-
Deck- und Codenamen der
militärischen Linien und
Stellungen
Einleitung und Vorab
Einleitung zu den Deck- und Codenamen der militärischer Linien und Stellungen
des Deutschen Reiches
Seite
1
Inhalt:
Einleitung und Vorab
Seite 01
Abkürzungen der Länder…
Seite 06
und
Militäranlagen,
-befestigungen
und
-bauten
innerhalb
der
Linien,
welche
die
nachstehenden
Orte,
so
wie
sie
auf
der
Karte
Nr.
126
der
britischen
Admiralität vom 19. April 1918 verzeichnet sind, verbinden:
a) Nördliche Breite 54° 10' 49";
Östliche Länge 7° 53' 30";
b) Nördliche Breite 54° 10' 35";
Östliche Länge 7° 54' 18";
c) Nördliche Breite 54° 10' 14";
Östliche Länge 7° 54' 00";
d) Nördliche Breite 54° 10' 17";
Östliche Länge 7° 53' 37";
e) Nördliche Breite 54° 10' 44";
Östliche Länge 7° 53' 26";
Deutschland
darf
weder
diese
Befestigungen
noch
diese
militärischen
Anlagen
wiedererrichten,
auch
nicht
diese
Häfen
wiederanlegen
oder
irgendein entsprechendes Werk künftig herstellen.
...
Teil V.
...
Abschnitt I.
Kapitel IV.
Befestigungen
Artikel 180.
Alle
befestigten
Anlagen,
Festungen
und
festen
Plätze
zu
Lande,
die
auf
deutschem
Gebiete
westlich
einer
Linie
in
50
km
Abstand
östlich
des
Rheins
liegen, werden abgerüstet und geschleift.
Soweit
die
befestigten
Anlagen,
Festungen
und
festen
Plätze
zu
Lande
in
dem
von
den
alliierten
und
assoziierten
Truppen
nicht
besetzten
Gebiete
liegen,
sind
sie
binnen
zwei
Monaten
nach
Inkrafttreten
des
gegenwärtigen
Vertrags
abzurüsten
und
binnen
einer
weiteren
Frist
von
vier
Monaten
zu
schleifen.
Soweit
sie
in
dem
von
den
alliierten
und
assoziierten
Truppen
besetzten
Gebiet
liegen,
setzt
die
alliierte
Oberste
Heeresleitung
die
Frist
für
die Abrüstung und Schleifung fest.
Die
Anlage
jeder
neuen
Befestigung,
gleichviel
welcher
Art
und
Wichtigkeit,
ist
in
der
im
ersten
Absatz
dieses
Artikels
bezeichneten
Zone
verboten.
Das
System
der
befestigten
Werke
an
der
Süd-
und
Ostgrenze
Deutschlands verbleibt im gegenwärtigen Zustande.
fen
sie
keinen
Einfluß
auf
die
Entschließungen
der
Truppenführung
gewinnen,
insbesondere
nicht
die
Freude
am
unaufhaltsamen
Angriff
lähmen
oder gar zum Grabe des Angriffsgedankens werden. …
Anordnungen der Verteidigungsanlagen.
227.
Befestigungen
müssen
dem
Gelände
geschickt
angepaßt
werden.
Steigerung
der
eigenen
Waffenwirkung
steht
in
erster,
Herabminderung
der
feindlichen in zweiter Linie.
Besonders
wichtig
sind
Verbesserung
des
Schußfeldes
und
Festlegen
von
Entfernungen,
hiernach
Herstellen
von
Deckungen
und
Masken
sowie
von
Scheinanlagen
zur
Täuschung
des
Gegners
und
zur
Zersplitterung
seines
Feuers, endlich Maßnahmen für nächtliches Schießen. ...”
(Quelle: DVE 275 Feld-Pionierdienst aller Waffen - Entwurf vom 12. 12. 1911)
Nach
dem
1.
Weltkrieg
wurde
dem
Deutschen
Reich
allerdings
durch
den
Versailler
Vertrag
vom
28.
Juni
1919
der
Besitz
und
der
Neubau
von
Fes
-
tungs-und Stellungsanlagen in gleich mehreren Artikeln untersagt:
“Teil III.
Politische Bestimmungen über Europa
...
Abschnitt III.
Linkes Rheinufer
Artikel 42.
Es
ist
Deutschland
untersagt,
auf
dem
linken
Ufer
des
Rheines
und
auf
dem
rechten
Ufer
westlich
einer
50
km
östlich
des
Stromes
verlaufenden
Linie
Befestigungen beizubehalten oder anzulegen.
…
Abschnitt XIII.
Helgoland
Artikel 115.
Befestigungen,
militärischen
Anlagen
und
Häfen
der
Insel
Helgoland
und
der
Düne
sind
unter
Überwachung
der
alliierten
und
assoziierten
Hauptregie-
rungen
von
der
deutschen
Regierung
auf
eigene
Kosten
innerhalb
einer
von
den genannten Regierungen festgesetzten Frist zu zerstören.
Unter "Häfen" sind zu verstehen:
Die
Nordost-Mole,
der
Westdamm,
die
äußeren
und
inneren
Wellen
-
brecher,
die
Geländeteile,
die
innerhalb
dieser
Wellenbrecher
dem
Meere
abgewonnen
sind,
sowie
alle
vollendeten
oder
im
Bau
befindlichen
Marine-
Seite
2
-
Artikel
160),
was
die
Sicherung
der
deutschen
Grenze
beinahe
unmöglich
machte.
Dieses
Verbot
der
Grenzsicherung
und
-
befestigung
für
das
Deutsche
Reich
wurde
jedoch
am
31.
Januar
1927
durch
das
Pariser
Abkom
-
men
insoweit
aufgehoben,
daß
vertraglich
geregelt
wurde,
welche
Grenzsiche-
rungen
und
-befestigungen
das
Deutsche
Reich
nun
-
mehr errichten durfte.
Daraufhin
erweiterte
das
Deutsche
Reich
seine
Festungs-
und
Stellungsbau-Doktrin
durch
die
im
Krieg
gewonnenen
Erkenntnisse
dergestalt,
daß
natürliche
Geländehindernisse
für
die
“Stellung”
bestmöglich
ausgenutzt
werden
sollten.
Zudem
sollten
Befestigungsanlagen
aus
Stahl
und
Beton
eher
unter
der
Erde
errichtet
werden,
um
sie
somit
der
feindlichen Waffenwirkung zu entziehen.
Am
30.
Oktober
1935
genehmigte
der
deutsche
Reichskanzler
Adolf
Hitler
den
Ausbau
des
Festungskampffeldes
zur
Sicherung
der
Landes
-
grenze
vor
etwaigen
potenziellen
Angreifern.
Und
im
Jahre
1937
hieß
es
in
einem
Vortragsmanuskript
der
Wehrmachtsakademie
zum
Thema
“Die
strategische
Bedeutung
von
Befestigungen
für
Deutschland
in
einem
zukünftigen
Kriege
unter
Berücksichtigung
verschiedener
in
Zukunft
möglicher
Konstellationen”
(Wehrmachtsakademie gKdos Nr. 481/37):
“...
Festungsfronten
stellen
den
in
die
höchste
Potenz
gesteigerten
Stellungsbau
dar.
Sie
gehören
in
die
Gedankenwelt
der
linearen
Schützengraben
-
strategie
des
Weltkrieges
…
und
Festungsfronten
können
als
die
modernste
Form
der
Landesbefestigung
angesehen
werden,
die
allerdings
so
angelegt
sein müssen, daß sie nicht der Umgehung anheimfallen. ...”
(Quelle: Sonja Wetzig: Die deutsche Festungsfront - Ostwall, Westwall, Atlantikwall u. a.)
Zur
Landesverteidigung
an
der
westlichen
Grenze
des
Deutschen
Reiches
...
Abschnitt II.
Bestimmungen über die Seemacht
...
Artikel 195.
Damit
allen
Nationen
völlig
freier
Zutritt
zur
Ostsee
gesichert
wird,
darf
Deutschland
in
der
Zone
zwischen
55°
27'
und
54°
00'
nördlicher
Breite
und
9°
00'
und
16°
00'
östlicher
Länge
von
Greenwich
keine
Befestigung
anlegen
und
keine
Seewege
zwischen
Nordsee
und
Ostsee
beherrschende
Geschütze
aufstellen.
Die
Befestigungen,
die
zur
Zeit
in
dieser
Zone
vorhanden
sind,
sind
zu
schleifen
und
die
Geschütze
unter
Aufsicht
der
alliierten
Mächte
und
in den von ihnen festgesetzten Fristen zu entfernen.
Die
deutsche
Regierung
hat
den
Regierungen
der
alliierten
und
assoziierten
Hauptmächte
alle
zur
Zeit
in
ihrem
Besitz
befindlichen
Unterla
-
gen
über
das
Fahrwasser
der
Fahrrinnen
nebst
angrenzenden
Gewässern
zwischen Nordsee und Ostsee vollständig zur Verfügung zu stellen.
Artikel 196.
Alle
befestigten
Werke
und
Anlagen
und
festen
Seeplätze,
die
nicht
in
Abschnitt
XIII
(Helgoland)
Teil
III
(Politische
Bestimmungen
über
Europa)
und
im
Artikel
195
erwähnt
sind
und
entweder
weniger
als
50
km
von
der
deutschen
Küste
oder
auf
den
deutschen
Inseln
vor
der
Küste
liegen,
gelten
als
zur
Verteidigung
bestimmt
und
dürfen
in
ihrem
gegenwärtigen
Zustande
bleiben.
In
dieser
Zone
darf
keine
neue
Befestigung
errichtet
werden.
Die
Bestückung
dieser
Werke
darf
an
Zahl
und
Kaliber
der
Geschütze
niemals
die
bei
Inkrafttreten
des
gegenwärtigen
Vertrags
vorhandenen
übersteigen.
Die
deutsche
Regierung
hat
unverzüglich
deren
Zusammensetzung
allen
europäischen Regierungen mitzuteilen.
Nach
Ablauf
einer
Frist
von
zwei
Monaten
nach
Inkrafttreten
des
gegenwärtigen
Vertrags
wird
die
Ausstattung
dieser
Geschütze
mit
Munition
auf
höchstens
1500
Schuß
je
Geschütz
von
Kaliber
10,5
cm
und
darunter
und
500
Schuß
je
Geschütz
für
die
größeren
Kaliber
gleichmäßig
zurückgeführt
und auf diesem Satz erhalten. ...”
(Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1919, Herausgegeben im Reichsministerium des Innern.)
Infolge
des
Versailler
Vertrages
waren
nicht
nur
die
Grenzsicherungen
und
-
befestigungen
verboten,
sondern
auch
das
deutsche
Heer
bis
zum
31.
März
1920
auf
100.000
Mann
beschränkt
worden
(Teil
V.
-
Abschnitt
I.
-
Kapitel
I.
Übersichtskarte über
die Regionen und
Zonen der Ost- und
Südfestungen, die am
31. Januar 1927 im
Pariser Abkommen
für das Deutsche
Reich vereinbart
worden waren.
Seite
3
28. 06. 1919
PDF-Dokument:
Versailler Vertrag vom
28. Juni 1919.
Hitler, Adolf
1889 - 1945
walls”
(die
Geburtsstunde
des
“Atlantikwalls”).
Die
Küste
Westeuropas
sollte
vom
Eismeer
bis
zur
Bis
-
caya
“im
Endziel
zu
einem
neuen
Westwall”
ausge
-
baut
werden.
Ziel
dieses
“Neuen
Westwalls”
war
die
Einsparung
von
Verbänden
im
Westen,
um
“bei
möglichst
geringem
Einsatz
ständig
festgelegter
Feldtruppen
mit
Sicherheit
jedes
feindliche
Landungsunternehmen
auch
stärkster
Kräfte
abwehren zu können.”
(Quelle:
Dr.
Thorsten
Heber:
Der
Atlantikwall
1940-1945
-
Die
Befestigung
der
Küsten
West-
und
Nordeuropas
im
Span
-
nungsfeld
nationalsozialistischer
Kriegführung
und
Ideologie
-
Band I.)
Ab
1943
führte
vor
allem
das
überlegene
militärische
Potential
der
Alliierten
zu
einem
allgemeinen
kämp
-
fenden
Rückzug
der
deutschen
Truppen.
Noch
konnten
sich
die
Deutschen
im
Osten
unter
schweren
Verlusten
gegen
die
sowjetischen
Armeen
einiger
-
maßen
behaupten,
im
Süden
jedoch
-
in
Nord-afrika
-
unterlag
die
Wehrmacht
den
Briten
und
Amerikan
-
ern,
die
daraufhin
über
das
Mittelmeer
nach
Italien
eindrangen
und
sich
Stück
für
Stück
der
südlichen
deutschen
Reichsgrenze
näherten,
was
die
deutschen
Truppen
durch
etliche
Abwehr-
und
Riegelstellungen
in
Italien
zu
verhindern
suchten
(“Volturno-Linie”,
“Gustav-Stellung”,
“Gneisenau-Stellung”,
“Apennin-
Stellung”, um nur einige zu nennen).
Da
zudem
stets
eine
Landung
der
Alliierten
von
Westen
aus
befürchtet
und
vermutet
wurde,
ließ
man
schon
ab
1942
den
“Atlantikwall”
(vordem
“Neuer
Westwall”)
an
der
Atlantik-
und
Kanalküste
er- und ausbauen.
Zum
Herbst
des
Jahres
1943
hin
erschien
der
Ausbau
des
“Ostwalls”
immer
dringlicher,
da
sich
eine
Verbesserung
der
militärischen
Lage
an
der
Ost
-
front
nicht
wirklich
einstellte.
Zwar
konnten
die
sowjetischen
Armeen
hier
und
dort
noch
aufgehalten
oder
sogar
zurückgeworfen
werden,
der
Ges
-
plante
die
Reichsregierung
ab
1936
den
“Westwall”,
der
größtenteils
von
1938
bis
1940
er-
und
ausgebaut
worden
war.
Natürlich
wurde
auch
an
der
östlichen
Grenze
die
Landesverteidigung
durch
Stellungen
ausgebaut
und
erweitert (“Panther-Stellung”, “Ostwall”, “Oder-Warthe-Bogen”).
Aufgrund
der
Spannungen
in
der
“Sudetenkrise”
im
Jahre
1938
wurde
die
Reichsverteidigung
vor
allem
im
Westen
für
die
Reichsregierung
eine
dringliche.
Am
28.
Mai
1938
ordnete
Adolf
Hitler
daher
den
beschleunigten
Ausbau
der
Westbefestigungen
(“Westwall”)
und
die
Verstärkung
von
Heer
und
Luftflotte an.
Der
Stellungsbau
schien
ihn
derart
zu
beschäftigen,
daß
er
In
der
Nacht
vom
30.
Juni
zum
01.
Juli
1938
eine
“Denkschrift
zur
Frage
unserer
Festungsanlagen” diktierte.
Bei
der
Abschlußkundgebung
des
10.
Reichs
-
parteitages
-
“Reichsparteitag
Großdeutschland”
-
in
Nürnberg
am
12.
September
1938
führte
der
Reichskanzler
Adolf
Hitler
in
seiner
Rede
unter
anderem
aus,
daß
er
für
den
beschleunigten
Ausbau
der
Westbefestigungen
(“West
-
wall”)
diese
“gewaltigste
Anstrengung
aller
Zeiten
gemacht”
habe,
“um
dem
Frieden
zu
nützen”
.
Er
“werde
aber
unter
keinen
Umständen
gewillt
sein,
einer
weiteren
Unterdrück
-
ung
der
deutschen
Volksgenossen
in
der
Tschecho-
Slowakei in endloser Ruhe zuzusehen”
.
Während
des
Krieges
-
vor
allem
im
Kampf
gegen
die
Sowjetunion
-
erhielten
Stellungen
für
die
deutsche
kämpfende
und
ruhende
Truppe
eine
besondere
Bedeutung.
In
einem
Ausbildungsfilm
aus
dem
Jahre
1941
wurde
im
Stel
-
lungs- und Unterkunftsbau vor allem auch im Winter unterwiesen.
Am
14.
Dezember
1941
befahl
Adolf
Hitler
den
Bau
des
“Neuen
West
-
Seite
4
01. 07. 1938
PDF-Dokument:
Adolf Hitlers Denk-
schrift zur Frage
unserer Festungsanla-
gen vom 01. Juli 1938.
04. 09. 1943
PDF-Dokument:
Dokument zum Aus-
führungsbefehl zum
Führerbefehl Nr. 10
für den Ausbau des
“Ostwalls“ vom 04.
September 1943.
12. 09. 1938
Ton-Dokument:
Adolf Hitlers Rede auf
dem Schlußkongreß
des 10. Reichspartei-
tages der NSDAP in
Nürnberg vom 12.
September 1938.
1938 und 1939
Film-Dokument:
Ausschnitte aus den
Ufa Tonwochen über
den Bau des “West-
walls” und die dorti-
gen Truppenübungen.
xx. xx. 1941
Film-Dokument:
Die Frontschau Nr.
9/10 - Ausbildungs-
film zum Stellungs-
und Unterkunftsbau
der kämpfenden und
ruhenden Truppe.
1942 und 1943
Film-Dokument:
Aus den Deutschen
Wochenschauen über
den Ausbau des
“Atlantikwalls” an der
Atlantik- und
Kanalküste.
Süden
so
lange
zu
widerstehen,
bis
die
in
Entwicklung
befindlichen
neuen
und
entscheidenden
Waffen
zum
Einsatz
gelangen
konnten,
doch
die
Zeit
hatte dafür nicht mehr ausgereicht.
amteindruck
über
die
Lage
jedoch
bewies,
daß
das
deutsche
Oberkommando
unbedingt
Zeit
benötigte,
um
die
Verluste
an
Kriegsmaterial
und
mi-
litärischen Personal auffüllen zu können.
Im
Jahre
1944
widmete
sich
daher
das
Oberkom
-
mando
der
Wehrmacht
(OKW)
dem
Stellungsbau
vor
allem
im
Osten
etwas
eingehender.
Verteidi
-
gungssysteme
und
befestigte
Räume
wurden
errichtet, um kostbare Zeit zu gewinnen.
Jedoch
konnten
die
sowjetischen
Armeen
immer
weniger
aufgehalten
werden;
der
Material-
und
Personalvorteil
der
Roten
Armee
machte
sich
an
der
gesamten
Ostfront
überaus
bemerkbar.
Und
im
Juni
1944
landeten
zudem
anglo-amerikanische
Truppen
an
der
französischen
Normandie-Küste
auf
dem
europäischen
Festland,
womit
neben
der
Ost-
und
der
Südfront
nun
auch
eine
Westfront
gegen
das
Deutsche
Reich
anstürmte.
Mit
einer
weiteren
Landung
amerikanischer
Truppen
im
August
1944
-
diesmal
an
der
Südküste
Frankreichs
-
wurde
sogar
eine
zweite
Südfront
gegen
das
Deutsche
Reich
eröffnet.
Um
die
amerikanischen
und
britischen
Trup
-
pen
an
der
Süd-
und
Westfront
zumindest
hinhal
-
tend
bekämpfen
zu
können,
begann
der
Führer
des
Deutschen
Reiches
Adolf
Hitler
durch
etliche
Weisungen
(Weisungen
Nr.
60
bis
65)
und
Verfü
-
gungen
den
Stellungsbau
im
Süden
und
Westen
zu
forcieren.
So
ergingen
eiligst
Befehle
zum
Ausbau
der
“Voralpenstellung”,
des
“Westwalls”,
der
“West-
stellungen” und zum Stellungsbau im Südosten.
Zu
guter
Letzt
nutzten
all
diese
Weisungen
zu
den
Stellungsbauten
wenig,
sie
konnten
den
alliierten
Ansturm
nur
geringfügig
beeinträchtigen
und
die
deutschen
Soldaten
hatten
dem
enormen
Material-
und
Truppenüberschuß
der
Allierten
kaum
gleichwertiges
entgegenzusetzen.
Zwar
hoffte
das
Oberkommando
der
Wehrmacht
bis
zum
bitteren
Ende,
den
gegnerischen
Kräften
an
den
mittlerweile
vier
Fronten
im
Osten,
Westen
und
zweimal
im
Schaubild von Ver-
bindungs-
(Kampf-) und
Annäherungsgräben
aus “Neuzeitlicher
Stellungsbau”.
Seite
5
01. 06. 1944
PDF-Dokument:
Dokument zum Bild-
heft “Neuzeitlicher
Stellungsbau“ vom 01.
Juni 1944.
27. 07. 1944
PDF-Dokument:
Weisung Nr. 60 vom
27. Juli 1944 -
Befehl zum Ausbau
der deutschen Voral-
penstellung.
29. 07. 1944
PDF-Dokument:
Weisung Nr. 60a vom
29. Juli 1944 -
Änderungen und
Ergänzungen zum
Befehl zum Ausbau
der deutschen ...
03. 08. 1944
PDF-Dokument:
Weisung Nr. 60b vom
03. August 1944 -
Ausführungsbestim-
mungen zur Weisung
Nr. 60.
24. 08. 1944
PDF-Dokument:
Weisung Nr. 61 vom
24. August und 07.
September 1944 -
Befehl über Ausbau
der deutschen West-
stellung.
29. 08. 1944
PDF-Dokument:
Weisung Nr. 62 vom
29. und 31. August
1944 -
Befehl über Ausbau
der deutschen Bucht.
01. 09. 1944
PDF-Dokument:
Weisung Nr. 63 vom
01. September 1944 -
Befehl über Herstel-
lung der Verteidi-
gungsbereitschaft des
deutschen Westwalls.
01. 09. 1944
PDF-Dokument:
Weisung Nr. 63a vom
01. September 1944 -
Befehl für die Siche-
rung der deutschen
Weststellung und des
Westwalls.
01. 09. 1944
PDF-Dokument:
Verfügung des Füh-
rers (VdF) vom 01.
September 1944 -
Über Beauftragung
Bormanns mit Stel-
lungsbau.
09. 09. 1944
PDF-Dokument:
Weisung Nr. 64b vom
09. September 1944 -
Übernahme des
Befehls über die
deutsche Weststel-
lung.
Abkürzungen der Ländernamen
B
Belgien
CZ
Tschechische Republik
D
Deutsches Reich
DK
Dänemark
F
Frankreich
FIN
Finnland
GG
Generalgouvernement - Polen
H
Ungarn
I
Italien
N
Norwegen
NL
Niederlande
RO
Rumänien
SK
Slowakische Republik
SLO
Slowenien
UdSSR
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
Seite
6
12. 09. 1944
PDF-Dokument:
Weisung Nr. 65 vom
12. September 1944 -
Befehl über den Aus-
bau im Südosten.
Adolf Hitlers Rede auf dem Schlußkongreß des 10. Reichsparteitages
(“Reichsparteitag Großdeutschland“) der NSDAP in Nürnberg
vom 12. September 1938
Sollte dieses Symbol ( ) oben vorhanden sein, so kann mit einem Linksklick darauf ein dazugehöriges
Text-Dokument geöffnet werden.
Sollte das Textdokument nicht angezeigt werden (bei einem Smartphone kann es vorkommen,
daß es heruntergeladen werden muß, um es lesen zu können - download),
dann bitte unten auf “Dokument schließen …“ klicken und es nochmals versuchen.
Tondokument
12. September 1938